Risikoabschätzung bei Legionellen-Kontamination
Risikoabschätzungen für Wohngebäude und Immobiliengesellschaften
AQUA Sani ist Ihr kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner bei der Beseitigung von Legionellen im Trinkwasser
Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenfreien Erstberatung
Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen in Wohngebäuden
Sicherheit und Erhalt des Immobilienwerts für Wohnungswirtschaften
Legionellenbefall in der Trinkwasser-Installation ist in Mehrfamilienhäusern, Hotels und anderen größeren Gebäuden leider keine Seltenheit. Wird bei einer Trinkwasseruntersuchung der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml überschritten, ist der Betreiber gesetzlich verpflichtet, unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung nach § 51 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durchzuführen.
Diese Risikoabschätzung muss auf einer vorherigen Ortsbegehung der Anlage basieren und sollte gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) von einem unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen erstellt werden – idealerweise in Form eines schriftlichen Gutachtens.
Im Anschluss daran sind weiterführende Untersuchungen auf Legionellen erforderlich, um die hygienische Sicherheit der Trinkwasseranlage beurteilen zu können.
Besonders bei gefährdeten Personengruppen wie älteren Menschen, immungeschwächten Personen oder Kleinkindern trägt der Betreiber eine besondere Verantwortung. Der Schutz der Gesundheit steht an erster Stelle.
Nur durch eine fundierte Risikoabschätzung lassen sich die Ursachen eines Legionellenbefalls identifizieren und gezielt Maßnahmen ableiten, um die Trinkwasserhygiene nachhaltig zu verbessern.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, auch ohne akuten Befall eine freiwillige Risikoabschätzung vornehmen zu lassen – insbesondere in Wohngebäuden und Hotels. So lassen sich mögliche Schwachstellen oder Planungs- und Betriebsfehler frühzeitig erkennen, bevor es zu einem Legionellenproblem kommt.
Eine normgerecht ausgeführte, hygienisch einwandfreie Trinkwasser-Installation gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) sichert nicht nur die Gesundheit der Nutzer – sie erhält auch den Wert der Immobilie und kann diesen sogar steigern.
Professionelle Risikoabschätzung bei Legionellenbefall – rechtssicher und anerkannt
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Erstellung rechtskonformer Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen in Wohngebäuden und Hotels. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der gesetzlich vorgeschriebenen Risikoabschätzung nach § 51 Abs. 1 der aktuellen Trinkwasserverordnung sowie gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA).
Unsere Leistungen im Überblick:
Vor-Ort-Prüfung durch zertifizierten Experten:
Hygienisch-technische Überprüfung Ihrer Trinkwasseranlage durch DGuSV zertifizierte Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (TWH) mit Befähigung gemäß VDI/DVGW 6023, Kategorie A.Rechtssichere Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV:
Dokumentierte Bewertung zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) und zur Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten.Ursachenanalyse und gutachterliche Stellungnahmen:
Fachliche Klärung der Ursachen bei Vorkommen von Legionellen, Pseudomonas aeruginosa oder anderen Keimen – unter Berücksichtigung der §§ 48 Abs. 1 & 2 TrinkwV 2023, der RKI-Richtlinie sowie der UBA-Empfehlungen.Bewertung hygienischer Risiken:
Gutachterliche Einschätzung des Gefahrenpotenzials, das von Ihrer Trinkwasser-Installation ausgeht – fundiert, objektiv und praxisorientiert.Probenahme-Konzepte nach TrinkwV:
Fachgerechte Festlegung geeigneter Probenahmestellen und Erstellung rechtssicherer Probenahmepläne für Ihre Trinkwasseruntersuchung.
Ihre Vorteile mit uns:
Transparenter Festpreis – keine versteckten Kosten
100 % Diskretion & behördliche Anerkennung unserer Gutachten
Kostenfreie Terminänderungen und flexible Ablaufplanung

Risikoabschätzung bei Kontamination mit Legionellen
Wir erstellen qualifizierte Risikoabschätzungen nach § 51 TrinkwV für Wohngebäude und für Immobiliengesellschaften – gemäß UBA-Empfehlung und Trinkwasserverordnung 2023.
Unsere Leistungen:
Vor-Ort-Prüfung durch DGuSV zertifizierten Sachverständigen (VDI/DVGW 6023 Kategorie A)
Rechtssichere Risikoabschätzung zur Einhaltung der a.a.R.d.T.
Ursachenklärung & Gutachten bei Legionellen, Pseudomonas aeruginosa u. a.
Bewertung hygienischer Risiken & Probenahmekonzepte gemäß TrinkwV
Anerkennung durch Gesundheitsämter – 100 % diskret
Fester Preis ohne versteckte Kosten – flexible Terminplanung kostenlos
Kontaktformular
Nutzen Sie gerne das nachfolgende Kontaktformular um Ihr Anliegen mitzuteilen. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.