Risikoabschätzung bei Legionellen-Kontamination
Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen bei Legionellen in Firmengebäuden und der Industrie
AQUA Sani ist Ihr kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner bei der Beseitigung von Legionellen im Trinkwasser
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Risikoabschätzung bei Legionellen in Industrie- und Firmengebäuden
Eine brisante Mischung aus Betreiberpflichten, hohem Personenverkehr und Arbeitssicherheit
Großgewerbliche Immobilien und industrielle Anlagen verfügen in der Regel über umfangreiche, verzweigte Trinkwasser-Installationen mit zahlreichen Komponenten zur Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser. Diese Komplexität birgt ein erhöhtes Risiko für mikrobiologische Belastungen, insbesondere durch Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und andere trinkwasserassoziierte Keime.
Sobald in der Trinkwasseranlage der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml überschritten wird, ist der Betreiber nach § 51 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet, unverzüglich eine Risikoabschätzung für die betroffene Anlage zu erstellen.
Diese Risikoabschätzung muss auf einer Ortsbegehung der Trinkwasser-Installation basieren und sollte durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen gemäß der UBA-Empfehlung (2012) in Form eines schriftlichen Gutachtens erfolgen.
Im Anschluss daran sind laut Regelwerk weiterführende Untersuchungen auf Legionellen durchzuführen, um die Ursache der Kontamination zu klären und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers ist von großer Bedeutung
Nach dem Arbeitsschutzgesetz trägt der Betreiber eine besondere Verantwortung für den Schutz von Beschäftigten, Besuchern und allen Personen, die mit dem Trinkwassersystem des Unternehmens in Kontakt kommen. Eine fachgerechte Risikoabschätzung bildet die Grundlage für ein rechtssicheres Hygienemanagement und schützt vor gesundheitlichen Risiken und möglichen Haftungsansprüchen.
Nur durch eine sachgerechte und gesetzlich konforme Risikoabschätzung lassen sich die Ursachen mikrobieller Belastungen in gewerblichen Trinkwasseranlagen erkennen und gezielt beheben – für die Sicherheit aller Nutzer und den zuverlässigen Betrieb Ihrer Anlage.
Professionelle Risikoabschätzung bei Legionellenbefall – rechtssicher und anerkannt
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Erstellung rechtskonformer Risikoabschätzungen / Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen in Wohngebäuden und Hotels. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der gesetzlich vorgeschriebenen Risikoabschätzung nach § 51 Abs. 1 der aktuellen Trinkwasserverordnung sowie gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA).
Unsere Leistungen im Überblick:
Vor-Ort-Prüfung durch zertifizierten Experten:
Hygienisch-technische Überprüfung Ihrer Trinkwasseranlage durch DGuSV zertifizierte Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (TWH) mit Befähigung gemäß VDI/DVGW 6023, Kategorie A.Rechtssichere Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV:
Dokumentierte Bewertung zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) und zur Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten.Ursachenanalyse und gutachterliche Stellungnahmen:
Fachliche Klärung der Ursachen bei Vorkommen von Legionellen, Pseudomonas aeruginosa oder anderen Keimen – unter Berücksichtigung der §§ 48 Abs. 1 & 2 TrinkwV 2023, der RKI-Richtlinie sowie der UBA-Empfehlungen.Bewertung hygienischer Risiken:
Gutachterliche Einschätzung des Gefahrenpotenzials, das von Ihrer Trinkwasser-Installation ausgeht – fundiert, objektiv und praxisorientiert.Probenahme-Konzepte nach TrinkwV:
Fachgerechte Festlegung geeigneter Probenahmestellen und Erstellung rechtssicherer Probenahmepläne für Ihre Trinkwasseruntersuchung.
Ihre Vorteile mit uns:
Transparenter Festpreis – keine versteckten Kosten
100 % Diskretion & behördliche Anerkennung unserer Gutachten
Kostenfreie Terminänderungen und flexible Ablaufplanung

Risikoabschätzung bei Legionellen in Firmen- und Industrieanlagen
Große und komplexe Trinkwasseranlagen in Industrie- und Firmengebäuden sind besonders anfällig für mikrobiologische Belastungen wie Legionellen oder Pseudomonas aeruginosa. Wird der Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml überschritten, ist der Betreiber laut § 51 TrinkwV verpflichtet, eine Risikoabschätzung durchzuführen.
Diese muss auf einer Ortsbegehung basieren und durch einen qualifizierten Sachverständigen gemäß UBA-Empfehlung erfolgen. Im Anschluss sind weiterführende Untersuchungen erforderlich.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz trägt der Betreiber Verantwortung für die Gesundheit von Mitarbeitenden und Besuchern. Die Risikoabschätzung dient der Ursachenklärung und dem Schutz vor Haftungsrisiken.
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