Risikoabschätzung bei Legionellen-Kontamination

Risikoabschätzung für Schulen, Kitas & weitere öffentliche Einrichtungen

AQUA Sani ist Ihr kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner bei der Beseitigung von Legionellen im Trinkwasser

Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenfreien Erstberatung

Legionellen im Trinkwasser – Risikoabschätzung für Schulen, Kitas & öffentliche Einrichtungen

Öffentliche Einrichtungen in der Verantwortung von Stadtverwaltungen & Behörden

Bereits beim Erreichen des technischen Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 ml sind Betreiber verpflichtet, gemäß § 51 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasser-Installation zu erstellen – in Form eines fachlich fundierten Gutachtens.

Die Risikoabschätzung muss nach den Vorgaben der UBA-Empfehlung (Umweltbundesamt) erfolgen und dient der Ursachenklärung sowie der Ableitung notwendiger Maßnahmen zur Wiederherstellung der Trinkwasserhygiene. Ergänzend dazu sind laut Regelwerk weiterführende Untersuchungen der Trinkwasseranlage auf Legionellen erforderlich.

Besondere Verantwortung in sensiblen Einrichtungen

In Einrichtungen mit schutzbedürftigen Personen – wie Kindertagesstätten, Schulen, Sporthallen oder Verwaltungsgebäuden mit Publikumsverkehr – besteht eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Ein Legionellenbefall kann hier schwerwiegende Folgen haben, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und immungeschwächte Personen.

Daher ist eine schnelle und fachgerechte Risikoabschätzung nach einem Legionellenbefund in solchen priorisierten Einrichtungen unerlässlich – sowohl zum Schutz der Nutzer als auch zur Vermeidung von Haftungsrisiken für die verantwortlichen Betreiber.

Unsere Leistungen für öffentliche Einrichtungen:

  • Erstellung rechtssicherer Risikoabschätzungen gemäß § 51 TrinkwV

  • Durchführung weiterführender mikrobiologischer Untersuchungen

  • Bewertung der Ursachen für Legionellenkontamination

  • Unterstützung bei der Einhaltung aller Betreiberpflichten

  • Beratung und Dokumentation auf Grundlage der UBA- und RKI-Vorgaben

Professionelle Risikoabschätzung bei Legionellenbefall – rechtssicher und anerkannt

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Erstellung rechtskonformer Risikoabschätzungen / Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen in Wohngebäuden und Hotels. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der gesetzlich vorgeschriebenen Risikoabschätzung nach § 51 Abs. 1 der aktuellen Trinkwasserverordnung sowie gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA).

Unsere Leistungen im Überblick:

 

  • Vor-Ort-Prüfung durch zertifizierten Experten:
    Hygienisch-technische Überprüfung Ihrer Trinkwasseranlage durch DGuSV zertifizierte Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (TWH) mit Befähigung gemäß VDI/DVGW 6023, Kategorie A.

  • Rechtssichere Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV:
    Dokumentierte Bewertung zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) und zur Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten.

  • Ursachenanalyse und gutachterliche Stellungnahmen:
    Fachliche Klärung der Ursachen bei Vorkommen von Legionellen, Pseudomonas aeruginosa oder anderen Keimen – unter Berücksichtigung der §§ 48 Abs. 1 & 2 TrinkwV 2023, der RKI-Richtlinie sowie der UBA-Empfehlungen.

  • Bewertung hygienischer Risiken:
    Gutachterliche Einschätzung des Gefahrenpotenzials, das von Ihrer Trinkwasser-Installation ausgeht – fundiert, objektiv und praxisorientiert.

  • Probenahme-Konzepte nach TrinkwV:
    Fachgerechte Festlegung geeigneter Probenahmestellen und Erstellung rechtssicherer Probenahmepläne für Ihre Trinkwasseruntersuchung.

Ihre Vorteile mit uns:

  • Transparenter Festpreis – keine versteckten Kosten

  • 100 % Diskretion & behördliche Anerkennung unserer Gutachten

  • Kostenfreie Terminänderungen und flexible Ablaufplanung

Deutschlandweit im Einsatz

Mobiler Sofortkontakt:

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Risikoabschätzungen für Schulgebäude, Kitas und weitere öffentliche Einrichtungen

Bei Überschreiten des Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 ml ist der Betreiber laut § 51 TrinkwV verpflichtet, unverzüglich eine Risikoabschätzung der Trinkwasseranlage durchzuführen – gemäß den Vorgaben des Umweltbundesamtes (UBA).

Gerade in sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Verwaltungsgebäuden mit Publikumsverkehr besteht eine besondere Sorgfaltspflicht. Die Risikoabschätzung dient der Ursachenklärung, dem Gesundheitsschutz der Nutzer und der rechtlichen Absicherung des Betreibers.

Wir unterstützen Städte und Behörden mit rechtssicheren Gutachten, weiterführenden Untersuchungen und fachlicher Beratung zur Einhaltung aller Betreiberpflichten.

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