Ursachenforschung §48 TrinkwV bei Grenzwertüberschreitung
Maßnahmen zur Klärung der Ursachen durchführen und Abhilfe schaffen
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Betreiberpflichten bei mikrobiellen und chemischen Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser
Ursachenforschung nach § 48 TrinkwV
Gemäß § 37 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch keine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu befürchten ist – insbesondere nicht durch Krankheitserreger. Dieser gesetzliche Grundsatz bildet die zentrale Anforderung an jede Anlage zur Trinkwasserversorgung.
Werden einem Betreiber einer Trinkwasser-Installation oder einer Wasserversorgungsanlage Hinweise bekannt, dass mikrobiologische oder chemische Grenzwerte gemäß §§ 6 bis 8 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) überschritten wurden, ist er gesetzlich verpflichtet, unverzüglich zu handeln. Nach § 48 Absätze 1 und 2 der TrinkwV hat der Betreiber umgehend die Ursachen zu ermitteln und gegebenenfalls geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten, um eine Gefährdung der Nutzer auszuschließen und die einwandfreie Trinkwasserqualität wiederherzustellen.
Zusätzlich ist der Betreiber verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt über die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die ergriffenen Maßnahmen zu informieren. Diese Handlungspflichten gelten für sämtliche Arten von Trinkwasser-Installationen – dazu zählen Wasserverteilungsanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken ebenso wie zentrale und dezentrale Wasserversorgungsanlagen, Eigenwasserversorgungen sowie mobile oder zeitlich begrenzte Einrichtungen. Letztere umfassen zum Beispiel Fahrzeuge, Flugzeuge, Schienenfahrzeuge oder temporäre Versorgungsleitungen auf Veranstaltungen wie Volksfesten.
Zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken schreibt die neue Trinkwasserverordnung (§§ 6–9 TrinkwV) verbindliche mikrobiologische und chemische Grenzwerte an allen Entnahmestellen vor. Zusätzlich sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (§§ 37–38 IfSG) beim Umgang mit Trinkwasser einzuhalten.
Ursachenklärung bei mikrobieller oder chemischer Kontamination im Trinkwasser für gezielte Abhilfemaßnahmen
Für Betreiber kontaminierter Trinkwasseranlagen ist es häufig eine Herausforderung, die Ursachen von Grenzwertüberschreitungen zuverlässig zu identifizieren und daraus die richtigen Maßnahmen zur Beseitigung mikrobieller oder chemischer Belastungen abzuleiten. Insbesondere die Einschätzung des tatsächlichen Gefährdungspotenzials für die Gesundheit sowie des Umfangs der Verunreinigung innerhalb der Anlage erfordert fachliche Expertise und Erfahrung.
Im Rahmen der Ursachenklärung, der Durchführung geeigneter Sanierungsmaßnahmen sowie der Erfolgskontrolle sind die Vorgaben der allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DVGW-Arbeitsblätter, VDI-Richtlinien) strikt einzuhalten. Abweichungen oder unkoordinierte Einzelmaßnahmen können nicht nur wirkungslos bleiben, sondern unter Umständen sogar das Risiko weiter erhöhen.
Mit unserem fundierten Fachwissen und über zehn Jahren Praxiserfahrung begleiten wir Betreiber bei allen Schritten – zielgerichtet, normkonform und lösungsorientiert. Unser Leistungsspektrum umfasst:
Ortsbegehungen zur Bewertung der hygienischen Situation vor Ort, Prüfung auffälliger Befunde sowie Einschätzung der akuten Gefährdungslage.
Gutachterliche Stellungnahmen zur Identifikation möglicher Ursachen mikrobieller oder chemischer Kontaminationen sowie zur Ableitung geeigneter Abhilfemaßnahmen.
Erstellung individueller Probenahme-Konzepte für weitergehende Trinkwasseruntersuchungen zur Ursachenklärung und zur Kontrolle der Wirksamkeit durchgeführter Maßnahmen.
Auf Wunsch: Übernahme der Kommunikation mit dem zuständigen Gesundheitsamt oder weiteren Behörden, inklusive Dokumentation aller erforderlichen Schritte.
So sorgen wir gemeinsam mit Ihnen für Klarheit, Rechtssicherheit und hygienisch einwandfreies Trinkwasser – in jeder Phase des Prozesses.

Was tun bei Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser?
Erkenntnis über Auffälligkeit
⤷ z. B. durch LaborergebnisUrsachenuntersuchung einleiten
⤷ durch SachverständigeSofortmaßnahmen umsetzen
⤷ technische oder hygienische MaßnahmenGesundheitsamt informieren
⤷ inklusive Ergebnis & MaßnahmennachweisNachkontrollen durchführen
⤷ bis hygienische Unbedenklichkeit sichergestellt ist
Kontaktformular
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