Risikoabschätzung §51 bei Legionellen-Kontamination
Risikoabschätzung für Hotels & Gastronomie
AQUA Sani ist Ihr kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner bei der Beseitigung von Legionellen im Trinkwasser
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Risikoabschätzung bei Legionellen-Kontamination in Hotels & Gastronomie
Die richtige Kombination aus Spülmanagement und Vorsorge hilft Betriebsunterbrechungen zu vermeiden
In der Hotellerie und Gastronomie ist sauberes und hygienisch einwandfreies Trinkwasser essenziell – für die Gesundheit Ihrer Gäste ebenso wie für den langfristigen Werterhalt Ihrer Immobilie. Gerade bei einem Legionellenbefall ist schnelles und fachgerechtes Handeln Pflicht.
Die Risikoabschätzung muss nach den Vorgaben der UBA-Empfehlung (Umweltbundesamt) erfolgen und dient der Ursachenklärung sowie der Ableitung notwendiger Maßnahmen zur Wiederherstellung der Trinkwasserhygiene. Ergänzend dazu sind laut Regelwerk weiterführende Untersuchungen der Trinkwasseranlage auf Legionellen erforderlich.
Einrichtungen wie Hotels, Jugendherbergen und Erholungszentren zählen durch den wechselnden Personeneverkehr mit schutzbedürftigen Personen – wie Kindertagesstätten, Schulen, Sporthallen oder Verwaltungsgebäuden mit Publikumsverkehr wie öffentliche Einrichtungen – somit besteht eine erhöhte Sorgfaltspflicht und auch das zuständige Gesundheitsamt ist hier wesentlich kritischer in der Bewertung eines möglichen Legionellenbefalls. Ein Legionellenbefall kann hier schwerwiegende Folgen haben, insbesondere für ältere Menschen und immungeschwächte Personen wie zum Beispiel Schwangere.
Zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken schreibt die neue Trinkwasserverordnung (§§ 6–9 TrinkwV) verbindliche mikrobiologische und chemische Grenzwerte an allen Entnahmestellen vor. Zusätzlich sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (§§ 37–38 IfSG) beim Umgang mit Trinkwasser einzuhalten.
Die Anforderungen an den Betreiber sind in §28 TrinkwV aufgelistet, neben den jährlich erforderlichen Legionellenuntersuchungen gilt es auch die mikrobiologischen und chemisch-physikalischen Parameter im Trinkwasser kalt zu prüfen. Eine Missachtung kann schnell mit Bußgeldern geahndet werden, wenn dem Betreiber die fahrlässige Missachtung der Aufforderungen nachgewiesen werden kann.
Professionelle Risikoabschätzung bei Legionellenbefall – rechtssicher und anerkannt
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Erstellung rechtskonformer Risikoabschätzungen / Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen in Wohngebäuden und Hotels. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der gesetzlich vorgeschriebenen Risikoabschätzung nach § 51 Abs. 1 der aktuellen Trinkwasserverordnung sowie gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA).
Unsere Leistungen im Überblick:
Vor-Ort-Prüfung durch zertifizierten Experten:
Hygienisch-technische Überprüfung Ihrer Trinkwasseranlage durch DGuSV zertifizierte Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (TWH) mit Befähigung gemäß VDI/DVGW 6023, Kategorie A.Rechtssichere Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV:
Dokumentierte Bewertung zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) und zur Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten.Ursachenanalyse und gutachterliche Stellungnahmen:
Fachliche Klärung der Ursachen bei Vorkommen von Legionellen, Pseudomonas aeruginosa oder anderen Keimen – unter Berücksichtigung der §§ 48 Abs. 1 & 2 TrinkwV 2023, der RKI-Richtlinie sowie der UBA-Empfehlungen.Bewertung hygienischer Risiken:
Gutachterliche Einschätzung des Gefahrenpotenzials, das von Ihrer Trinkwasser-Installation ausgeht – fundiert, objektiv und praxisorientiert.Probenahme-Konzepte nach TrinkwV:
Fachgerechte Festlegung geeigneter Probenahmestellen und Erstellung rechtssicherer Probenahmepläne für Ihre Trinkwasseruntersuchung.
Ihre Vorteile mit uns:
Transparenter Festpreis – keine versteckten Kosten
100 % Diskretion & behördliche Anerkennung unserer Gutachten
Kostenfreie Terminänderungen und flexible Ablaufplanung

Risikoabschätzung bei Legionellen-Kontamination in Hotels & Gastronomie
Gerade in sensiblen Einrichtungen wie Hotels, Gastronomiebetrieben oder Wellnesszentren mit Publikumsverkehr besteht eine besondere Sorgfaltspflicht. Die Risikoabschätzung dient der Ursachenklärung, dem Gesundheitsschutz der Nutzer und der rechtlichen Absicherung des Betreibers.
Wir unterstützen Hotelbetreiber mit rechtssicheren Gutachten, weiterführenden Untersuchungen und fachlicher Beratung zur Einhaltung aller Betreiberpflichten.
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