Legionellenbefall?
Wir sind auf Lösungen bei kontaminierten Trinkwasseranlagen spezialisiert
AQUA Sani ist Ihr kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner bei der Beseitigung von Legionellen im Trinkwasser
Sie haben Legionellen im Trinkwasser und benötigen eine Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV?
Professionelle Dienstleistungen im Bereich der Trinkwasserhygiene
Unser Angebot umfasst maßgeschneiderte Lösungen, die höchste Standards und Kundenzufriedenheit garantieren. Risikoabschätzungen nach §51 (ehem. Gefährdungsanalysen §16 TrinkwV) für Trinkwasseranlagen bei Legionellen im Trinkwasser und weitere Leistungen zählen hierbei zur Kernkompetenz

Risikoabschätzungen §51 TrinkwV
Nach einem Legionellenbefall gilt es schnell zu handeln, um die richtigen Maßnahmen zur Ursachenforschung einzuleiten, hier gehört die ereignisorientierte Risikoabschätzung bei Legionellen zum essentiellen ersten Schritt

Gefährdungsanalysen Trinkwasseranlagen
Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes UBA, potenzielle Gefahrenquellen im Trinkwassersystem identifizieren und minimieren

Risiko-Management bei Kontamination
Planung und Umsetzung der geforderten Analysen, möglichen Maßnahmen nach §35 TrinkwV, Reinigung- und Desinfektion nach W551-3 um Ihre Wasserqualität nach Kontamination mit Mikroorganismen im Trinkwasser zu beheben.

Ursachenforschung §48 TrinkwV
Fachgerechte Ursachenforschung und die Wahl der richtigen Maßnahmen bei mikrobiologischen oder chemischen Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser nach §48 TrinkwV
Bundesweit verfügbare Leistungen für einen hygienisch-sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen in Gebäuden
Trinkwasser: Unser wichtigstes Lebensmittel – sicher und gesetzeskonform bereitstellen
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel des Menschen – es darf keine gesundheitlichen Risiken bergen. Deshalb müssen Trinkwasseranlagen in Gebäuden und auf Grundstücken sorgfältig geplant, fachgerecht installiert und dauerhaft sicher betrieben werden.
Laut § 13 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist der Betrieb von Trinkwasser-Installationen nur dann zulässig, wenn er den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Das abgegebene Trinkwasser darf keine Krankheitserreger oder schädliche chemische Stoffe enthalten. Bereits der Verdacht einer Gesundheitsgefährdung ist laut Trinkwasserverordnung ausreichend, um Maßnahmen ergreifen zu müssen. Es gilt der sogenannte „Besorgnisgrundsatz“.
Zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken schreibt die neue Trinkwasserverordnung (§§ 6–9 TrinkwV) verbindliche mikrobiologische und chemische Grenzwerte an allen Entnahmestellen vor. Zusätzlich sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (§§ 37–38 IfSG) beim Umgang mit Trinkwasser einzuhalten.
Risikoabschätzung bei Kontamination mit Legionellen im Trinkwasser nach § 51 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
– gesetzliche Pflicht für Betreiber einer Großanlage bei Überschreitung des Maßnahmewerts

Werden im Trinkwasser mehr als 100 KBE Legionellen pro 100 ml nachgewiesen, ist laut § 51 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sofort zu handeln. Der Betreiber der betroffenen Trinkwasseranlage ist gesetzlich verpflichtet, unverzüglich eine Risikoabschätzung bei Legionellen durchzuführen.
Diese Risikoabschätzung muss schriftlich erfolgen und dient der Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren durch Legionellen im Trinkwasser. Grundlage dafür ist die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) aus dem Jahr 2012 zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse nach TrinkwV.
Im Rahmen der Risikoabschätzung werden zwei zentrale Aspekte bewertet:
Gesundheitsgefährdung durch Legionellen für die Nutzer der Anlage,
technische Mängel oder Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik innerhalb der Trinkwasser-Installation.
Eine fachgerechte Risikoabschätzung bei Legionellen ist entscheidend, um zielgerichtete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Trinkwasserhygiene einzuleiten und rechtliche Risiken für Betreiber zu vermeiden.
Verantwortung der Betreiber: Pflicht zur Hygienesicherheit
Betreiber und Eigentümer von Immobilien tragen eine besondere Verantwortung. Sie sind gesetzlich verpflichtet, einen hygienisch einwandfreien und technisch regelkonformen Betrieb der Trinkwasseranlage sicherzustellen. Grundlage ist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB.
Wer gegen die Anforderungen der Trinkwasserverordnung oder des Infektionsschutzgesetzes verstößt – ob absichtlich oder fahrlässig –, riskiert erhebliche Haftungsfolgen.
Keine versteckten Kosten
Angebote für unsere Risikoabschätzung & weitere Dienstleistungen mit Festpreisgarantie, für telefonische Erstberatung wird nichts berechnet.
Kompetente Beratung
Die Beratung erfolgt ausschließlich in 1:1-Betreuung durch unsere zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene.
24/7 Support
Unser Support-Team bietet Ihnen jederzeit Hilfestellung, in Notfällen auch am Wochenende.
bundesweit für Sie im Einsatz
Unser Einzugsgebiet umfasst die gesamte Region der Bundesrepublik Deutschland mit strategischen Standorten zur bundesweiten Verfügbarkeit
Die Lösung Ihres Problems hat für uns von AQUA Sani Wasserhygiene höchste Priorität
Unser Versprechen an Sie
Ihr Anliegen bedeutet uns sehr viel, daher versprechen wir stets gewissenhafte und professionelle Leistungen zu erbringen. Unsere Risikoabschätzungen für Trinkwasseranlagen erfüllen seit je her alle Anforderungen nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2.
Verschwiegenheit und Diskretion gegenüber Dritten für eine absolute Neutralität steht an oberster Stelle. Die oftmals hochsensiblen Informationen dienen ausschließlich der Bestandsaufnahme zu Ihrer Unterstützung und Angebotserstellung.
weitere Kontaktmöglichkeiten
Bundesweit verfügbar für Risikoabschätzungen nach § 51 TrinkwV und weitere Leistungen
Region Süd
- Darmstadt
- Frankfurt
- Hanau
- Mainz
- Wiesbaden
- Worms
- Mannheim
- Mannheim
- Karlsruhe
- Aschaffenburg
- Stuttgart
Region Nordost
- Kassel
- Göttingen
- Bielefeld
- Hannover
- Wolfsburg
- Berlin
- Brandenburg
Region Ost
- Bad Hersfeld
- Gotha
- Erfurt
- Jena
- Halle (Saale)
- Leipzig
- Dresden
- Würzburg
- Nürnberg
- Augsburg
- Ingolstadt
Gefährdungsanalyse und Risikobewertung als Maßnahme der Ursachenforschung im Trinkwasser
Trinkwasser muss jederzeit so beschaffen sein, dass von seiner Nutzung keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht – insbesondere nicht durch Krankheitserreger wie Legionellen. Dieser Grundsatz ist in der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verankert.
Wird der technische Maßnahmewert von 100 KBE Legionellen pro 100 ml überschritten, verlangt § 51 der TrinkwV eine verbindliche Risikoabschätzung. In dieser Risikoabschätzung bei Legionellen müssen mögliche Gefährdungen für die Gesundheit bewertet und dokumentiert werden.
Risikoabschätzung bei Legionellen: Komplexität als Problem für Betreiber
Viele Betreiber stoßen hier an ihre Grenzen: Die fachgerechte Einschätzung mikrobiologischer Risiken in der Trinkwasser-Installation erfordert umfangreiches Spezialwissen. Ohne geeignete Expertise drohen Fehlbewertungen – und im schlimmsten Fall rechtliche Haftungsrisiken.


Fachwissen ist Pflicht – nicht nur Empfehlung
Eine qualifizierte Risikoabschätzung auf Legionellen sollte ausschließlich durch Sachverständige erfolgen, die fundierte Kenntnisse über:
mikrobiologische Prozesse in Trinkwassersystemen,
Infektionsrisiken durch Legionellen
sowie die technischen Anforderungen an Trinkwasseranlagen
mitbringen.
Unsere Unterstützung für Betreiber, Behörden und Einrichtungen
Als Experten für Trinkwasserhygiene und Gefährdungsanalysen bei Legionellen unterstützen wir:
Betreiber von Trinkwasseranlagen,
Gesundheitsämter und Aufsichtsbehörden,
Wasserversorger,
sowie Hygieneverantwortliche in Pflegeheimen, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen.
Wir erstellen fachlich fundierte Gutachten zur Risikoabschätzung bei Legionellen, identifizieren hygienische Schwachstellen und helfen Ihnen, rechtssichere und praxisgerechte Maßnahmen umzusetzen.
Betreiberpflichten im Auge behalten und gesetzeskonform nach TrinkwV handeln

Trinkwasseruntersuchungen nach §28 TrinkwV
Mikrobiologische und chemische Trinkwasseruntersuchungen sind für gewerbliche, öffentliche und medizinische Einrichtungen durch jährliche Trinkwasseruntersuchungen gemäß

Legionellenuntersuchungen nach §31 TrinkwV
Betreiberpflichten der Legionellenuntersuchungen für Immobilien- und gewerbliche Einrichtungen unterliegen einer strengen Kontrolle durch die Gesundheitsämter, die Einhaltung ist nach §31 TrinkwV geregelt.

Maßnahmenplanung Grenzwertüberschreitung
Fachgerechte Ursachenforschung und die Wahl der richtigen Maßnahmen bei mikrobiologischen oder chemischen Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser nach §48 TrinkwV

Water Safery Plan (WSP) Instandhaltung und Wartung
Erstellung eines Water-Safety-Plans (WSP) für regelmäßige Prüfung und ordnungsgemäße Instandhaltung von Trinkwasser-Installationenen in Gebäuden
Kontaktformular
Nutzen Sie gerne das nachfolgende Kontaktformular um Ihr Anliegen mitzuteilen. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.