Risikoabschätzung bei Legionellen

Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen

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Risikoabschätzung bei Legionellen im Trinkwasser – gesetzliche Pflicht für Betreiber

Fachgerechte Risikoabschätzung durch zertifizierte Sachverständige nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Wird in einer Trinkwasser-Installation der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml für Legionellen (Legionella spec.) erreicht oder überschritten, ist der Betreiber laut § 51 Abs. 1 Nr. 2 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet, unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung (ehemals Gefährdungsanalyse) für die betroffene Anlage durchzuführen.

Die Risikoabschätzung bei Legionellen im Trinkwasser dient der Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren, die von der Trinkwasser-Installation ausgehen. Sie ist in Form eines schriftlichen Gutachtens zu erstellen und muss sich an der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) orientieren, wie im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht:

Ablauf und Anforderungen:

  • Ortsbesichtigung erforderlich: Vor der Erstellung der Risikoabschätzung ist zwingend eine Vor-Ort-Begehung der betroffenen Anlage durchzuführen.

  • Unabhängig von Behördenaufforderung: Die Pflicht zur Risikoabschätzung besteht auch ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt – allein das Erreichen des Maßnahmenwertes verpflichtet den Betreiber zum Handeln.

  • Fachkompetenz entscheidend: Der ausführende Sachverständige sollte über fundiertes Wissen zur Trinkwasser-Mikrobiologie sowie zu möglichen Infektionsrisiken durch Legionellen verfügen.

Zur Ursachenklärung bei Legionellen im Trinkwasser sind ergänzende Maßnahmen notwendig – insbesondere weitergehende Untersuchungen gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt W 551. Diese dienen der gezielten Analyse und Bewertung der Kontaminationsquelle und der Auswahl geeigneter Abhilfemaßnahmen.

Die Risikoabschätzung bei Legionellen ist ein zentrales Instrument zur Wahrung der Trinkwasserhygiene und zur Erfüllung gesetzlicher Betreiberpflichten. Sie schützt die Gesundheit der Verbraucher – und Sie als Betreiber vor rechtlichen und haftungsrelevanten Folgen.

Korrekte Vorgehensweise einer Risikoabschätzung bei Legionellenbefall in Trinkwasser-Installationen

Gemäß § 51 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dient die Risikoabschätzung bei Legionellen im Trinkwasser der systematischen Erfassung, Analyse und Bewertung möglicher Gefährdungen für die menschliche Gesundheit, die von einer kontaminierten Trinkwasser-Installation ausgehen.

Pflichtelemente der Risikoabschätzung bei Legionellen:

Eine fundierte Risikoabschätzung muss mindestens folgende Inhalte umfassen:

  • Beschreibung der Trinkwasser-Installation (Aufbau, Nutzung, Versorgungsstruktur)

  • Beobachtungen bei der Ortsbesichtigung zur Ursachenklärung des Legionellenbefalls

  • Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)

  • Zusätzliche Erkenntnisse zur Wasserbeschaffenheit, Nutzung und Betrieb der Anlage

  • Auswertung vorliegender Untersuchungsergebnisse, inkl. zeitlicher und räumlicher Einordnung

Die Risikoabschätzung – ehemals „Gefährdungsanalyse“ – ist laut Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines Gutachtens zu verfassen. Dieses muss durch einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen mit nachgewiesener Fachkunde im Bereich Trinkwasserhygiene erstellt werden.

Das Gutachten sollte:

  • logisch aufgebaut, verständlich und nachvollziehbar sein – sowohl für Fachleute als auch für Laien

  • frei von Interessenkonflikten erfolgen – Personen, die an Planung, Bau, Betrieb oder Sanierung der Anlage beteiligt waren (z. B. Betreiber, Planer, Handwerker), gelten als befangen

  • vom Sachverständigen persönlich erstellt und verantwortet werden

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Häufige Fragen zur Risikoabschätzung bei Legionellen

Was ist eine Risikoabschätzung bei Legionellen?

Eine Risikoabschätzung ist ein schriftliches Gutachten, das Gesundheitsgefahren und technische Mängel in einer kontaminierten Trinkwasseranlage bewertet und mit einem Maßnahmenplan die nötigen Sanierungsempfehlungen angibt, damit die Anlage wieder nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß §13 TrinkwV betrieben werden kann.

Sobald der technische Maßnahmewert von 100 KBE/100 ml überschritten wird – unabhängig von einer Aufforderung des Gesundheitsamts.

Nur sachkundige Fachpersonen mit überdurchschnittlicher Expertise im Bereich Mikrobiologie, Trinkwassertechnik und dem Zusammenhang darf eine Risikoabschätzung durchführen.

Der verantwortliche Sachverständige muss die Befähigung durch eine Zertifizierung nach VDI/DVGW 6023 Kat. A nachweisen können.

Auf Basis der Ergebnisse aus der Risikoabschätzung werden priorisierte Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog zur Ursachenbeseitigung geplant und durch das Sanitär-Fachunternehmen umgesetzt.

Ergänzend können neben den technische Sanierungen auch unmittelbare Gefahrenabwehrmaßnahmen wie chemische Reinigungen oder Desinfektionen der Trinkwasseranlage durchgeführt werden.

Thermische Desinfektionen sind weder nachhaltig noch zielführend, daher sind solche Maßnahmen meist eher schädigend als hilfreich.

Die Kosten für Risikoabschätzung variieren nach der Anlagengröße, grundsätzlich ist für die Ausarbeitung mit allen Faktoren zu berücksichtigen.

Hierzu zählen Fahrtkosten, Spesen, die Arbeitszeit für die Bestandsaufnahme und die Arbeitszeit für die schriftliche Ausarbeitung eines Gutachtens, welches mit 70 bis zu mehr als 120 Seiten.

Der reguläre Stundensatz für Sachverständige liegt bei 100,- bis 140,- € (netto) und für ein 3-Familienhaus können 2 Arbeitstage ohne Nebenkosten angesetzt werden.

 

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