Überschrift H1
Überschrift H2
AQUA Sani ist Ihr kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner bei der Beseitigung von Legionellen im Trinkwasser
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Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel des Menschen – es darf keine gesundheitlichen Risiken bergen. Deshalb müssen Trinkwasseranlagen in Gebäuden und auf Grundstücken sorgfältig geplant, fachgerecht installiert und dauerhaft sicher betrieben werden.
Laut § 13 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist der Betrieb von Trinkwasser-Installationen nur dann zulässig, wenn er den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Das abgegebene Trinkwasser darf keine Krankheitserreger oder schädliche chemische Stoffe enthalten. Bereits der Verdacht einer Gesundheitsgefährdung ist laut Trinkwasserverordnung ausreichend, um Maßnahmen ergreifen zu müssen. Es gilt der sogenannte „Besorgnisgrundsatz“.
Zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken schreibt die neue Trinkwasserverordnung (§§ 6–9 TrinkwV) verbindliche mikrobiologische und chemische Grenzwerte an allen Entnahmestellen vor. Zusätzlich sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (§§ 37–38 IfSG) beim Umgang mit Trinkwasser einzuhalten.
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