Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen

Hygiene, Sicherheit & Rechtssicherheit

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Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen

Systemorientierte Gefährdungsanalyse als Konformitätsbewertung nach §13 TrinkwV

Gemäß § 13 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist der Betreiber verpflichtet, seine Trinkwasser-Installation so zu betreiben, dass Gefährdungen für die menschliche Gesundheit ausgeschlossen sind. Mit einer systemorientierten Gefährdungsanalyse wird überprüft:

  • ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden,

  • ob eine Gefährdung der Trinkwasserhygiene vorliegt,

  • ob Maßnahmen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit erforderlich sind.

Eine normgerechte Gefährdungsanalyse für Trinkwasseranlagen umfasst mehrere systematische Schritte:

  1. Ortsbesichtigung & Bestandsaufnahme
    Inspektion der gesamten Trinkwasseranlage unter Berücksichtigung möglicher mikrobiologischer, chemischer oder physikalischer Gefährdungen.

  2. Technische Überprüfung
    Bewertung der Anlage im Hinblick auf die Einhaltung der a.a.R.d.T. gemäß Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 – Blatt 2.

  3. Inspektionsbericht
    Dokumentation aller festgestellten Mängel und Gefährdungspunkte, inklusive Ursachenanalyse.

  4. Gutachtenerstellung
    Die Gefährdungsanalyse wird in schriftlicher Form als nachvollziehbares, logisch aufgebautes Gutachten verfasst – verständlich für Laien und nachvollziehbar für Fachleute.

  5. Maßnahmenplan
    Entwicklung priorisierter Handlungsempfehlungen:

    • Sofortmaßnahmen

    • kurzfristige Maßnahmen

    • mittelfristige Maßnahmen

    • langfristige Sanierungsschritte

  6. Abschließende Bewertung
    Zusammenfassung aller Ergebnisse mit Gesamtbeurteilung des hygienischen Zustands der Trinkwasser-Installation.

Normative Grundlagen der Gefährdungsanalyse

Unsere Gefährdungsanalysen basieren auf den aktuellen Empfehlungen des Umweltbundesamts (UBA) sowie auf der VDI/BTGA/ZVSHK 6023 – Blatt 2. Die Analyse wird durch zertifizierte Sachverständige mit VDI 6023 Kategorie A durchgeführt – qualifiziert, unabhängig und rechtssicher.

Die Gefährdungsanalyse muss von einer fachkundigen und unabhängigen Person durchgeführt werden. Eine Befangenheit liegt z. B. dann vor, wenn der Gutachter an Planung, Bau, Betrieb oder Sanierung der Anlage beteiligt war (z. B. Betreiber, Installateur oder Fachplaner).

Bundesweite Durchführung – Festpreis, keine versteckten Kosten

  • Erstellung von rechtskonformen Gefährdungsanalysen nach UBA-Empfehlung & VDI 6023

  • Zertifizierte Gutachter für Trinkwasserhygiene mit VDI 6023-1 Kategorie A

  • Kurzfristige Terminvereinbarungen möglich – Änderungen kostenfrei

  • Faire Festpreise – keine nachträglichen Zusatzkosten

 

Sichern Sie Ihre Trinkwasseranlage mit einer professionellen Gefährdungsanalyse – rechtskonform, hygienisch einwandfrei und verständlich dokumentiert.

Deutschlandweit im Einsatz

Mobiler Sofortkontakt:

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Gefährdungsanalysen im Trinkwasser in Kurzform

Was ist eine Gefährdungsanalyse?

Eine Gefährdungsanalyse ist eine systematische Bewertung von Gesundheitsrisiken, die von einer Trinkwasser-Installation ausgehen können – z. B. bei Legionellenbefall.

Wann ist sie erforderlich?

  • Bei Überschreitung des technischen Maßnahmewerts für Legionellen (100 KBE/100 ml)

  • Auf Anordnung des Gesundheitsamts

  • Zur Prüfung der Konformität mit der Trinkwasserverordnung

Was wird gemacht?

  • Ortsbesichtigung der gesamten Anlage

  • Bewertung technischer Mängel (z. B. Stagnation, Temperaturprobleme)

  • Dokumentation hygienischer Risiken

  • Erstellung eines schriftlichen Gutachtens mit priorisierten Handlungsempfehlungen

Wer darf sie durchführen?

Nur unabhängige, zertifizierte Sachverständige, z. B. mit VDI 6023 Kategorie A.

Ziel der Gefährdungsanalyse

  • Schutz der Gesundheit der Nutzer

  • Rechtssicherheit für den Betreiber

  • Grundlage für Sanierungsmaßnahmen und Ursachenklärung

Kontaktformular

Nutzen Sie gerne das nachfolgende Kontaktformular um Ihr Anliegen mitzuteilen. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.