AQUA Sani ist Ihr kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner bei der Beseitigung von Legionellen im Trinkwasser
Die Sicherheit Ihrer Trinkwassersysteme steht für uns an erster Stelle. Eine professionelle Risikoabschätzung Legionellen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht nach der Trinkwasserverordnung, sondern ein entscheidender Baustein für den Gesundheitsschutz in Immobilien. Als spezialisierter Fachbetrieb unterstützt AQUA Sani Kunden in ganz Hessen dabei, potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig zu identifizieren.
Nach der aktuellen Trinkwasserverordnung sind Gebäudebetreiber und Facility-Manager in der Pflicht, bei Überschreitung von Grenzwerten sofort zu handeln. Die Risikoabschätzung bildet hierbei das Fundament für alle weiteren Maßnahmen. Sie dient dazu, die technische Ursache einer Verkeimung systematisch zu ermitteln und rechtssichere Dokumentationen zu erstellen.
Unsere Experten von AQUA Sani führen eine detaillierte Legionellen-Gefährdungsanalyse durch, die weit über eine einfache Sichtprüfung hinausgeht. Wir untersuchen die gesamte Trinkwasserinstallation auf stagnierendes Wasser, unzureichende Temperaturen und bauliche Mängel. Dieser praxisnahe Ansatz garantiert Ihnen eine präzise Bewertung der aktuellen Systemzustände.
In Ballungszentren und ländlichen Regionen Hessens steigen die Anforderungen an die Gebäudehygiene stetig. Unternehmen und Hausverwaltungen müssen sicherstellen, dass ihre Anlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Unsere Beratung hilft Ihnen, Haftungsrisiken zu minimieren und die Betriebssicherheit langfristig zu erhöhen.
Jedes Gebäude hat seine eigenen Besonderheiten, weshalb wir bei AQUA Sani Wasserhygiene auf maßgeschneiderte Konzepte setzen. Wir kombinieren technisches Know-how mit jahrelanger Erfahrung in der Trinkwasser-Hygiene. So erhalten Sie eine Risikoabschätzung Legionellen, die exakt auf die Bedürfnisse Ihrer Liegenschaft zugeschnitten ist.
Warten Sie nicht, bis behördliche Auflagen den Betrieb Ihrer Anlage einschränken. Eine frühzeitige Prüfung schützt Nutzer und Betreiber gleichermaßen vor gesundheitlichen und rechtlichen Konsequenzen. Vertrauen Sie auf die Expertise eines Fachbetriebs, der lokal verwurzelt und fachlich versiert agiert.
Möchten Sie mehr über die Sicherheit Ihrer Trinkwasser-Installation erfahren oder benötigen Sie ein Angebot für eine Legionellen-Gefährdungsanalyse? Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unseren Experten fachkundig beraten. Hier geht es zu unserer Kontaktseite.
If a drinking water test reveals that the technical action level of 100 CFU/100 ml for Legionella (Legionella spp.) is reached or exceeded, the operator of the affected system is legally obligated to immediately conduct a written risk assessment . This obligation arises from Section 51 Paragraph 1 Point 2 of the Drinking Water Ordinance (TrinkwV) .
Die Risikoabschätzung bei Legionellen im Trinkwasser ist in Form eines schriftlichen Gutachtens zu erstellen und darf nicht aufgeschoben werden. Eine Ortsbesichtigung der Trinkwasseranlage hat zwingend vor Erstellung des Gutachtens zu erfolgen. Dies ist ebenfalls in der Trinkwasserverordnung klar geregelt.
Wichtig: Die Verpflichtung zur Risikoabschätzung besteht unabhängig davon, ob das zuständige Gesundheitsamt den Betreiber auffordert oder ob mikrobiologische Nachuntersuchungen bereits durchgeführt wurden.
Da im Rahmen der Risikoabschätzung bei Legionellen sämtliche potenziellen Gefährdungen für die menschliche Gesundheit zu identifizieren und zu bewerten sind, sollte die Durchführung ausschließlich durch qualifizierte Sachverständige erfolgen. Diese müssen über fundierte Kenntnisse in folgenden Bereichen verfügen:
Mikrobiologische Prozesse in Trinkwassersystemen,
Infektionsrisiken durch Legionellen im Trinkwasser,
Technische Normen und Regelwerke, z. B. DVGW-Arbeitsblatt W 551.
Parallel zur Erstellung der Risikoabschätzung sind gemäß Trinkwasserverordnung weiterführende Untersuchungen der Trinkwasser-Installation durchzuführen. Diese dienen der Ursachenklärung des Legionellenbefalls und umfassen unter anderem eine detaillierte Analyse gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551.
Die schriftliche Risikoabschätzung ist auf Basis der Empfehlungen des Umweltbundesamts im Bundesgesundheitsblatt durchzuführen. Gemeint ist die UBA-Publikation „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung – Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen“.
Die Risikoabschätzung bei Legionellen im Trinkwasser ist ein zentrales Instrument zur Bewertung von Gesundheitsgefahren, die durch eine kontaminierte Trinkwasser-Installation entstehen können. Gemäß § 51 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) müssen sämtliche potenzielle Gefährdungen für die menschliche Gesundheit systematisch erfasst, dokumentiert und bewertet werden.
Damit eine Risikoabschätzung bei Legionellen den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen folgende Inhalte zwingend berücksichtigt werden:
Beschreibung der Trinkwasser-Installation: Aufbau, Komponenten und Nutzungsstruktur der Wasserversorgungsanlage.
Erkenntnisse aus der Ortsbesichtigung: Beobachtungen zur möglichen Ursache der Legionellen-Kontamination.
Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.): z. B. Stagnationen, Temperaturprobleme oder hydraulische Mängel.
Zusätzliche Informationen: Hinweise zur Wasserbeschaffenheit, zur Nutzung der Anlage und zu weiteren relevanten Einflussfaktoren.
Untersuchungsergebnisse: Laborbefunde, zeitliche Einordnung der Proben und deren räumliche Zuordnung innerhalb der Anlage.
Die Risikoabschätzung (früher: Gefährdungsanalyse) muss laut Empfehlung des Umweltbundesamts (UBA) in der Form eines Gutachtens erstellt werden. Dieses Gutachten darf nur von einem qualifizierten Sachverständigen mit nachgewiesener Fachkunde in der Trinkwasserhygiene und Mikrobiologie in Form einer Befähigungszertifizierung nach VDI/DVGW 6023 Kat. A verfasst werden.
Ein Gutachten zur Risikoabschätzung muss:
logisch aufgebaut,
für Fachleute klar nachvollziehbar
und für Laien verständlich formuliert sein.
Zudem ist auf eine absolute Unabhängigkeit des Sachverständigen zu achten: Es darf keine Interessenkonflikte geben. Eine Befangenheit liegt insbesondere dann nahe, wenn der Gutachter an der Planung, dem Bau, dem Betrieb oder der Sanierung der betroffenen Anlage beteiligt war – z. B. als Betreiber, Installateur, Planer oder Dienstleister.
Die schriftliche Risikoabschätzung bei Legionellen sollte stets persönlich durch den beauftragten Sachverständigen erstellt und verantwortet werden.
Mikrobiologische Prozesse in Trinkwassersystemen,
Infektionsrisiken durch Legionellen im Trinkwasser,
Technische Normen und Regelwerke, z. B. DVGW-Arbeitsblatt W 551.
Parallel zur Erstellung der Risikoabschätzung sind gemäß Trinkwasserverordnung weiterführende Untersuchungen der Trinkwasser-Installation durchzuführen. Diese dienen der Ursachenklärung des Legionellenbefalls und umfassen unter anderem eine detaillierte Analyse gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551.
Die schriftliche Risikoabschätzung ist auf Basis der Empfehlungen des Umweltbundesamts im Bundesgesundheitsblatt durchzuführen. Gemeint ist die UBA-Publikation „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung – Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen“.
Während die Probenahme lediglich den aktuellen Ist-Zustand der Wasserqualität misst, ermittelt die Risikoabschätzung die baulichen und betrieblichen Ursachen für mögliche Mängel. Sie ist eine umfassende Ursachenforschung, um langfristige Hygiene sicherzustellen.
Eine Analyse muss zwingend durchgeführt werden, sobald der technische Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 ml erreicht oder überschritten wird. Auch bei gravierenden Änderungen an der Anlage oder im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist eine neue Bewertung oft ratsam.
Diese Aufgabe darf nur von qualifiziertem Fachpersonal mit entsprechender Zertifizierung und technischem Verständnis für Trinkwasser-Installationen übernommen werden. AQUA Sani Wasserhygiene erfüllt alle notwendigen Qualifikationen für diese rechtssicheren Prüfungen.
Die Kosten variieren nach Anlagengröße. Zu berücksichtigen sind Fahrtkosten, Spesen, die Arbeitszeit für die Bestandsaufnahme und die Erstellung des Gutachtens (oft 70 bis 120+ Seiten). Der Stundensatz für Sachverständige liegt bei ca. 100,- bis 140,- € (netto); für ein 3-Familienhaus kalkulieren wir etwa 2 Arbeitstage ein.
Nutzen Sie gerne das nachfolgende Kontaktformular um Ihr Anliegen mitzuteilen. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.