FAQ Risikoabschätzung

FAQ Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) bei Legionellen im Trinkwasser

AQUA Sani ist Ihr kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner bei der Beseitigung von Legionellen im Trinkwasser

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1. Wann ist eine Risikoabschätzung erforderlich?

Eine Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV (früher Gefährdungsanalyse) ist notwendig, wenn bei Legionellenuntersuchungen der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml überschritten wird. Sie ist keine optionale Maßnahme, sondern gesetzlich vorgeschrieben – egal, ob sie vom Gesundheitsamt angeordnet wird oder nicht

2. Wer darf eine Risikoabschätzung durchführen?

Die Erstellung der Risikoabschätzung muss von qualifizierten Fachkräften erfolgen – z. B. zertifizierte Sachverständige mit VDI/DVGW‑6023‑Kat.‑A Qualifikation. Sanitär‑Meister oder Bauingenieure sind ohne diese spezifische Fortbildung nicht autorisiert

3. Was beinhaltet eine Risikoabschätzung?

Die Analyse umfasst:

  • Umfassende Ortsbesichtigung der Trinkwasserinstallation

  • Dokumentation technischer und hygienischer Mängel

  • Prüfung der Datenlage (Legionellenproben, Temperaturverhältnisse, Rohrführung)

  • Bewertung gem. allgemeiner technischer Regelwerke wie VDI/DVGW 6023, DVGW W 551 und UBA‑Empfehlungen

4. Wie läuft eine Risikoabschätzung konkret ab?

  • Vor-Ort-Termin zur Begutachtung

  • Identifikation von Ursachen (z. B. stagnierende Leitungsabschnitte, unzureichende Temperaturen)

  • Probenahme & Laboranalysen (Legionellen, weitere Erreger)

  • Erstellung eines schriftlichen Gutachtens mit Maßnahmenempfehlungen – zur Vorlage beim Gesundheitsamt

5. Wie häufig ist eine Kontrolle vorgeschrieben?

§31 TrinkwV regelt für Großanlagen mit Vernebelungsanlagen (z. B. in Hotels, Krankenhäusern) verpflichtend eine jährliche Legionellenuntersuchung. Für Wohnhäuser besteht eine Untersuchungspflicht alle 3 Jahre. Erreicht oder Überschreitet der Messwert 100 KBE/100 ml, ist die Risikoabschätzung nach §51 Trinkwasserverordnung vorzunehmen

6. Was folgt nach der Risikoabschätzung?

Auf Basis der Ergebnisse werden konkrete Sanierungs- und Hygiene-Maßnahmen definiert – wie Reinigung, Desinfektion oder technische Anpassungen (z. B. Temperaturregelung). Ein Umsetzungsplan wird erstellt und dessen Wirkung in Nachkontrollen verifiziert

7. Welche Risiken werden bewertet und wie wird das eingeschätzt?

Schwerpunkte liegen auf Legionellen, Pseudomonas und anderen Keimen, Temperaturen (Warm- und Kaltwasserführung) sowie Rohrkonstruktion. Ziel der Risikoabschätzung ist es, potenzielle Gefahren zu erkennen und Maßnahmen zu definieren, damit keine Gesundheitsrisiken für die Trinkwassernutzer bestehen

8. Was kostet eine Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse?

Die Kosten für Risikoabschätzung variieren nach der Anlagengröße, grundsätzlich ist für die Ausarbeitung mit allen Faktoren zu berücksichtigen.

Hierzu zählen Fahrtkosten, Spesen, die Arbeitszeit für die Bestandsaufnahme und die Arbeitszeit für die schriftliche Ausarbeitung eines Gutachtens, welches mit 70 bis zu mehr als 120 Seiten.

Der reguläre Stundensatz für Sachverständige liegt bei 100,- bis 135,- € (netto) und für eine Risikoabschätzung eines 3-Familienhauses sind 2 Arbeitstage ohne Nebenkosten nicht unrealistisch.

9. Wie setzen sich die Kosten für eine Risikoabschätzung einer Trinkwasseranlage zusammen?

Die Preisgestaltung für eine Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV hängt maßgeblich vom Umfang und der Komplexität des jeweiligen Objekts ab. Eine pauschale Aussage ist daher nicht seriös möglich – dennoch möchten wir Ihnen mehr Transparenz darüber geben, welche Faktoren den Preis beeinflussen:

Objektgröße und Anzahl der Entnahmestellen

Je mehr Steigleitungen, Entnahmestellen und Gebäudeteile vorhanden sind, desto höher ist der Aufwand für die Temperaturprofil-Erstellung und Bestandsaufnahme. Beispielhafte Messpunkte:

  • Art und Umfang der zentralen Warmwasserbereitung (Speicher, Frischwasserstationen, Unterverteilungen etc.)

  • Steigleitungen Kalt-/Warmwasser
  • Zentrale Komponenten der unteren Verteilung (Rohrleitungsführung, integrale Sicherungsarmaturen uvm.) und der Aufwand der Prüfung.

  • Repräsentative Entnahmestellen pro Versorgungseinheit oder Steigleitung
  • Alter der Anlage und erfahrungsgemäße Erschwernisse bei der Prüfung (Fehlende Zugänglichkeit, Dokumentationen, Planunterlagen)

Bestimmte Objekte – wie Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen – erfordern mehr Zeit für Begehungen, da Zimmer ggf. nicht jederzeit zugänglich sind oder besondere Armaturen (z. B. mit Verbrühschutz) angepasst werden müssen. Diese Besonderheiten fließen in die Planung und Durchführung ein.

Wohnhäuser haben zum Beispiel den planerischen Nachteil, dass bei zunehmender Anzahl der zu prüfenden Wohneinheiten kurzfristige Termine meist nicht möglich sind, da am Tag der Bestandsaufnahme und der Erstellung des Temperaturprofils alle betroffenen Anwohner zeitgleich anwesend sein müssen oder der Zugang anderweitig möglich ist.

Ein vollständiges Angebot umfasst in der Regel:

  • Anfahrt und Terminabstimmung mit allen Beteiligten

  • Bestandsaufnahme und technische Vor-Ort-Begehung

  • Erstellung eines Temperaturprofils an repräsentativen Stellen

  • Gebäudeanalyse aus hygienischer und technischer Sicht

  • Fachgerechter Maßnahmenkatalog gemäß § 14 TrinkwV auf Grundlage der VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

  • Abschlussdokumentation, schriftliche Ausarbeitugn der Risikoabschätzung in Gutachtenform und ggf. Nachbesprechungen

Eine fundierte Risikoabschätzung hilft dabei, rechtliche Sicherheit, Hygienestandards und Bewohnerschutz nachhaltig zu gewährleisten – und kann zugleich helfen, Kosten durch Folgeschäden oder Sanierungen langfristig zu vermeiden.

Durch zunehmendes Verständnis für die Bedeutsamkeit einer ordnungsgemäß funktionierenden Heizungs- und Trinkwasser-Installation wird durch den Verweis auf eine ordentlich erstellte Risikoabschätzung und einen erfolgreich umgesetzten Maßnahmenkatalog eine erhebliche Wertsteigerung der Immobilie heutzutage immer wichtiger. 

Wenn alle Risikofaktoren analysiert und abgestellt wurden, kann der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasseranlage nach §13 TrinkwV gewährleistet werden und Legionllen sind kein Thema mehr, vor dem sich Betreiber fürchten müssen.

Da jedes Objekt individuell ist, erstellen wir Ihnen gerne ein verbindliches Angebot nach einer kurzen Vorabprüfung Ihrer Objektunterlagen. Eine einfache Erläuterung kann unter Punkt 8 ermittelt werden.

👉 Nutzen Sie unser Anfrageformular oder rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne unverbindlich.

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Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang – Konfuzius

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